CE-Konformität
Was bedeutet dies für Ihre
Betriebsanleitungen?
In Deutschland änderten sich die Anforderungen
für das Inverkehrbringen von Produkten
ab 01. Mai 2004. Als Produkte gelten:
- Technische Arbeitsmittel
(Maschinen, etc.)
- Verbraucherprodukte
Die Anforderungen an Produkte
regeln das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG) und die Verordnungen zum GPSG (zum
Beispiel 9. GPSGV).
Das Gerätesicherheitsgesetz
(GSG) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
traten am 01. Mai 2004 außer Kraft.
Als Voraussetzung für das
Inverkehrbringen werden u.a. die CE-Kennzeichnung
verlangt. Dafür ist wiederum eine Betriebsanleitung
Bedingung.
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Angefangen von der richtigen Methode bis zur
Realisierung. Wir prüfen Ihre Bedienungsanleitungen
und, wenn gewünscht, überarbeiten
sie auch, damit Sie sicher sein können.
Es erfolgt keine Rechtsberatung.